Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen antelope KLG, Nauenstrasse 67, 4052 Basel, nachfolgend «antelope», und dem Kunden / der Kundin, nachfolgend «Kundin», gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.

2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kundin im Rahmen der vereinbarten Gesundheits- und Trainingsberatung.

3. Leistungsgegenstand
antelope bietet der Kundin ein auf sie optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Ernährungsberatung und Mindsetlektionen. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten der Kundin.
antelope gewährleistet der Kundin eine individuelle Beratung. Die Betreuung der Kundin erfolgt digital oder teilweise persönlich durch die Coaches.

4. Coaching und Terminvereinbarung
Vor Beginn der Coachingeinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit der Kundin statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert die Kundin antelope über ihre gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
Eine Coachingeinheit dauert 60 Minuten. Die längeren Coachingeinheiten werden individuell mit der Kundin vereinbart. Finden die Trainingseinheiten virtuell statt, dann ist die Kundin in der örtlichen Ausübung frei. Ansonsten bestimmt antelope über den Ort der Ausführung.
Die Termine erfolgen ausschliesslich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Nicht wahrgenommenen Termine können nicht wiederholt werden.

5. Haftung
Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschliesslich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen. antelope beschränkt die Haftung bei Sach- und Personenschäden auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung durch die Coaches, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Des Weiteren ist die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen. Die Coaches haften nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei der Kundin zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen der Coaches und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung der Coaches ausgeschlossen.

Die Kundin ist verpflichtet sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Coachings auftreten können zu versichern. Wie auch für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Die Kundin ist sich bewusst, dass mit körperlichem Training ein erhöhtes Verletzungs- und Beschwerderisiko verbunden ist. Ihr Training im Rahmen des antelope Coachings erfolgt deshalb in voller Kenntnis dieser Tatsache und auf eigene Verantwortung. Die Kundin schliesst deshalb gegenüber antelope alle Haftungsansprüche, die aus allfälligen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge des Trainings oder mangelhafter Ernährung entstehen, ausdrücklich aus.

6. Trainingstauglichkeit

6.1 Obliegenheit der Kundin
Die Kundin ist verpflichtet, die Coaches über ihre Sportuntauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn einer Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist sie verpflichtet, dies umgehend zu melden.

6.2 Nur bei hohem Risikofaktor:
Hat das Resultat der mit der Kundin durchgeführten Gesundheitsbefragung ergeben, dass sie ein zusätzlich erhöhtes Risiko aufweist, ist deshalb vor Trainingsaufnahme grundsätzlich eine ärztliche Abklärung mit einer ärztlichen Unbedenklichkeitserklärung nötig. Die Kundin ist sich dessen bewusst und entscheidet deshalb, ob sie vor dem ersten Training einen Arzt aufsucht.

6.3 Nur Trainingsneueinsteiger im sog. fortgeschrittenen Alter (Frauen > 55 und Männer > 45):
Ist das Risiko der Kundin aufgrund der o.g. Situation erhöht, ist deshalb gemäss Empfehlungen ärztlicher und sportmedizinischer Fachgremien vor Trainingsaufnahme eine ärztliche Abklärung mit einer ärztlichen Unbedenklichkeitserklärung nötig. Die Kundin bestätigt, entweder in eigener Verantwortung einen Arzt aufzusuchen oder keinen Arzt aufzusuchen, aber trotzdem zu trainieren.

7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Kundin werden von antelope gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet. Weitere Informationen unter https://antelope.ch/datenschutzerklaerung/.

8. Geheimhaltung
Antelope ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmassnahmen bekannt gewordenen Informationen der Kundin Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen antelope und der Kundin.

9. Vertragsdauer
Zwischen antelope und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Die Kundin hat Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschliesslich ärztliche Atteste anerkannt.

10. Sonstiges
10.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
10.2 Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Für alle Klagen ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von antelope.